AHV 2020 (und 2021) sind ebenfalls nicht bereinigt. Wie Sie trotzdem zu einer definitiven Veranlagung kommen können, darüber wagen wir keine Aussage. Als Beilage zu unserer Steuererklärung 2020 und übrigens auch zur Steuererklärung 2021 erhielten Sie je einen Begleitbrief, in dem Ihnen klar kundgetan wurde, dass wir nur die erfassten Einkommen aus Mieterträgen, Renten, Beamtungen und Löhnen mit Unterschrift bestätigen können. Haben Sie diese Papiere nicht mehr? Der Hinweis auf den Begleitbrief steht sogar auf der 1. Seite der Steuererklärung.