3.2.4. Aus den auf der Steuererklärung vom Gemeindesteueramt aufgrund der Bearbeitung eingefügten Korrekturbemerkungen ergibt sich, dass die Kosten aus der Hofübergabe bereits 2019 berücksichtigt worden seien. Zur Bemerkung zu den AHV-Beiträgen wurde vermerkt: "keine SE mehr im 2020". 3.2.5. Die Veranlagungsverfügung wurde den Rekurrenten am 25. Januar 2023 mit A-Post Plus zugestellt. 3.3. 3.3.1. Die Rekurrenten bestätigten mit Schreiben vom 30. Januar 2023 den Erhalt der definitiven Steuerveranlagung 2020. Weiter wurde ausgeführt: