3.2.3. Die Steuerkommission Q._____ veranlagte die Rekurrenten mit Verfügung vom 24. Januar 2023 gemäss Selbstdeklaration in Beachtung der eingereichten Unterlagen mit Ausnahme von vier Positionen. Abweichend beurteilt wurden die Liegenschaftsunterhaltskosten (CHF 25'988.00 statt CHF 33'087.00; die Abweichung ergibt sich aus der für die Liegenschaft R._____ gewährten reduzierten Pauschalen [10 %-Pauschale statt 20 %- Pauschale]), die gemeinnützigen Zuwendungen (CHF 1'380.00 gemäss Zahlungsnachweisen statt CHF 3'489.00;