"Wir können diese Steuererklärung nur unter Vorbehalt unterschreiben, da einige Positionen, die sich auf die Hofübergabe (und Steuern 2019) beziehen, noch vom Spezialverwaltungsgericht zu beurteilen sind. Sie können aber die Einkommen aus Mieterträgen, Renten, Löhnen und Beamtungen als gesichert erachten." Weiter wurde in der Rubrik "Bemerkungen" der Steuererklärung 2020 eingefügt: "Die AHV-Beiträge (CHF 854 / Kto. 5700) wurden nicht geltend gemacht (infolge Aufgabe SE sollte Rückzahlung erf.).