Weitere – allenfalls zivilrechtliche – Verantwortlichkeiten hat es nicht – und schon gar nicht durch ein Treuhandbüro – zu prüfen oder prüfen zu lassen. Wird ein Vertreter beigezogen, haben sich die vertretenen Personen dessen Handlungen und Unterlassungen als eigene zurechnen zu lassen (vgl. VGE vom 2. Mai 2012 [WBE.2011.380])." Daran ist vollumfänglich festzuhalten. Auf den Rekurs vom 14. Juli 2023 ist insoweit nicht einzutreten. 3. 3.1. Die Rekurrenten haben die ausgefüllte Steuererklärung 2020 mit einem Begleitbrief eingereicht. Darin wird das folgende ausgeführt: -5-