11. Die Steuererklärungen 2017/18/19 für welche die Verantwortung bei C._____ lag, sollen von einem vom Gericht zu bestimmenden Treuhandbüro validiert werden, unter Kostenfolge. Ebenso seien die dann def. errechneten Steuern dem Gemeinde-Steueramt zur Kenntnis zu geben, damit es die Rückforderungen innert einer Frist veranlasse. Es wurden voreilig nicht gesicherte Steuerabrechnungen an Finanzverwaltung, SVA und DB weitergegeben." 2.2. Das Spezialverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom tt.mm. 2024 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2019, den Rekurrenten am 16. Januar 2025 zugestellt, zum Antrag 11 das folgende ausgeführt: