• Eine Ausdehnung auf weitere Steuerjahre durch das Gericht würde absolut keinen Sinn machen." A._____ und B._____ stellen sodann den "Antrag, nach Formvorschrift GSTA • Das Spezialverwaltungsgericht möge die Arbeitsweise des GSTA für sich beurteilen und die Erkenntnisse in den Antrag 11 im Dossier 3-RV.bbb einfliessen lassen." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 6. Das Gemeindesteueramt Q._____ und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen mit den Vernehmlassungen die kostenfällige Abweisung des Rekurses.