5. Den Einspracheentscheid vom 20. Juni 2023 (Zustellung am 21. Juni 2023) haben A._____ und B._____ mit Rekurs vom 14. Juli 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Zum einen wurde ausgeführt: "Wir distanzieren uns in aller Form, eine Beschwerde ans GSTA eingereicht zu haben" und "Die 'Zusatzbeschwerde' GSTA 20.6.2023 zielt nur auf Verzögerung. Sowohl im Antrag 6 wie im Antrag 11 im Dossier 3-RV.bbb werden von uns die Fristen angesprochen. -3- (…) Das Vorgehen des GSTA begründet einmal mehr unsern Antrag Nr. 11 im Dossier 3-RV.bbb