3. 3.1. Mit Schreiben vom 30. Januar 2023 (Postaufgabe am 31. Januar 2023) wiesen A._____ und B._____ die Veranlagungsverfügung vom 24. Januar 2023 (Zustellung am 25. Januar 2023) "als Retoursendung in aller Form zurück." 3.2. Mit Schreiben vom 7. Februar 2023 bestätigte das Gemeindesteueramt Q._____ den Eingang der Einsprache. Gleichzeitig wurden A._____ und B._____ aufgefordert, bis zum 7. März 2023 zu präzisieren, "gegen was Sie in der Steuerveranlagung 2020 Einsprache erheben." 3.3. Mit Schreiben vom 3. März 2023 nahmen A._____ und B._____ Stellung. 4. Mit Entscheid vom 20. Juni 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.