1. Am 30. Juni 2022 (Eingangsstempel des Gemeindesteueramtes Q._____) reichten A._____ und B._____ die am 28. Juni 2022 unterzeichnete Steuererklärung 2020 zusammen mit einem auf den 30. Juni 2022 datierten Begleitbrief ein. 2. Mit Verfügung vom 24. Januar 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen von CHF 266'700.00 und zu einem steuerbaren und satzbestimmenden Vermögen von CHF 1'256'000.00 veranlagt.