2. Die Verfügung vom 31. März 2023 und der Einspracheentscheid vom 6. Juni 2023 werden ersatzlos aufgehoben. 3. Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Rekurrenten das Kantonale Steueramt das Steueramt Q._____ Rechtsmittelbelehrung