9.3. Vor diesem Hintergrund sind die Veranlagungen für die Kantons- und Gemeindesteuern 2020 und 2021 nicht rechtskräftig geworden. Die Steuerkommission Q._____ hat über die Einsprache(n) gegen die noch offenen Veranlagungen zu entscheiden. - 10 - 10. Bei diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des Rekursverfahrens auf die Staatskasse zu nehmen (§ 189 Abs. 1 StG). Nicht vertretenen Rekurrenten wird keine Parteientschädigung ausgerichtet (§ 189 Abs. 2 StG). - 11 - Das Gericht erkennt: 1. Der Rekurs wird gutgeheissen, soweit darauf einzutreten ist.