wertbesteuerung ist, dass die Liegenschaft dem Steuerpflichtigen aufgrund von Eigentum oder einem unentgeltlichen Nutzungsrecht für den Eigengebrauch zur Verfügung steht. Ein Vorzugsmietzins kann nur durch einen Mietvertrag vereinbart werden. Besteht aber ein Mietvertrag, fällt dieser Sachverhalt zwingend unter § 30 Abs. 1 lit. a StG (Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, a.a.O., § 30 StG N 38).