4. In der Folge ist nach Darlegung der Parteivorbringen (Erw. 5.) und der Rechtsgrundlagen (Erw. 6.) zunächst auf die Frage einzugehen, ob vorliegend eine Zuständigkeit des KStA GS für die hier umstrittene Erhöhung des Eigenmietwertes besteht (Erw. 7.). Anschliessend ist zu prüfen, was sich für den vorliegenden Rekurs daraus ergibt (Erw. 8.).