9. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen beim KStA GS und beim Steueramt Q._____ vorgenommen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Der vorliegende Rekurs betrifft die am 31. März 2023 vorgenommene Einzelschätzung gültig ab der Steuerperiode 2020. Massgebend für die Beurteilung des Rekurses sind somit das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG), die Verordnung zum Steuergesetz vom 11. September 2000 (StGV) und die Verordnung über die Bewertung der Grundstücke vom 4. November 1985 (VBG). 2. 2.1. Der Rekurrent ist Alleineigentümer der Parzelle aaa. Einsprache und Rekurs wurden allein von ihm unterzeichnet und eingereicht.