3. Gegen die Verfügung vom 31. März 2023 erhob A._____ mit Eingabe vom 28. April 2023 Einsprache. Er stellte folgenden Antrag: " Ich habe am 31.03.2023 eine neue Schätzung aufgrund von einer Nutzungsänderung ab 2020 erhalten. Diese Änderung, die es nie gegeben hat, fechte ich somit an und erhoffe mir die notwendigen Korrekturen." 4. Am 6. Juni 2023 fand eine Einspracheverhandlung mit Besichtigung der Liegenschaft statt. 5. Mit Entscheid vom 6. Juni 2023 trat das KStA GS auf die Einsprache nicht ein.