Das Gericht erkennt: 1. In Gutheissung des Rekurses werden der Einspracheentscheid vom 10. Mai 2023 aufgehoben und die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben. 2. Die Kosten des Rekursverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird eine Parteikostenentschädigung von CHF 1'400.00 (inkl. 7.7 % MWSt) ausgerichtet. Zustellung an: den Vertreter der Rekurrentin (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q._____ Rechtsmittelbelehrung