2.3. Mit Einspracheentscheid vom 10. Mai 2023 reduzierte die Steuerkommission Q._____ den steuerbaren Grundstückgewinn auf gerundet CHF 135'500.00. In Abweichung zur Verfügung vom 23. November 2022 ging die Steuerkommission Q._____ von Anlagekosten von CHF 724'463.00 (Erwerbspreis: CHF 720'000.00; Aufwendungen: CHF 4'463.00) aus. 2.4. Die Rekurrentin beantragt, dass die Grundstückgewinnsteuer infolge Verkaufs an ihre Tochter und deren Ehemann aufzuschieben sei.