2.2. Mit Verfügung vom 23. November 2022 veranlagte die Steuerkommission Q._____ die Rekurrentin für einen im Jahr 2022 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 301'000.00 bei einer Besitzesdauer von 26 Jahren und einem Steuersatz von 5 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 15'050.00. Dieser Veranlagung liegen ein Veräusserungserlös von CHF 860'000.00 sowie pauschalierte Anlagekosten von CHF 559'000.00 zugrunde.