"1. Die Grundstückgewinnsteuer aus dem Verkauf von Liegenschaft Q._____ / aaa sei aufzuschieben und entsprechend sei die nach dem angefochtenen Einspracheentscheid vom 10. Mai 2023 zu zahlende Grundstückgewinnsteuer im Betrag von CHF 6'776.00 ersatzlos zu streichen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Staatskasse." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 7. Die Steuerkommission Q._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 8. A._____ liess eine Replik erstatten. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: