5. 5.1. Der Vertreter von A._____ beantragte mit Schreiben vom 27. Juni 2023, dass die Steuerkommission Q._____ ihren Einspracheentscheid vom 10. Mai 2023 bis spätestens am 10. Juli 2023 widerrufe. 5.2. Die Abteilung Steuern der Gemeinde Q._____ wies diesen Antrag mit Schreiben vom 3. Juli 2023 ab. 6. Den Einspracheentscheid vom 10. Mai 2023 (Zustellung am 21. Juni 2023) liess A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 13. Juli 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Sie stellt die folgenden Anträge: