3. 3.1. Gegen die Verfügung vom 23. November 2022 erhob A._____ mit Schreiben vom 6. Dezember 2022 (Postaufgabe am 7. Dezember 2022) Einsprache. Die Steuerkommission Q._____ ging von folgendem Begehren aus: "Bei der Grundstückgewinnsteuer seien die effektiven Anlagekosten von CHF 720'000 anstelle der Pauschalierung zu berücksichtigen." 3.2. Mit Schreiben vom 31. Mai 2023 liess A._____ durch ihre damalige Vertreterin folgenden geänderten Antrag stellen: "Die Grundstückgewinnsteuer bezüglich des Verkaufes der Parzelle aaa/GB ccc in Q._____ sei zu streichen. Es wird Steueraufschub geltend gemacht."