4.4.3. Ausweislich der Sendungsverfolgung für die Nummer bbb wurde die Sendung mit der Busse am 6. Mai 2023 um 06:59 Uhr in das Postfach des Vertreters gelegt. Sie gilt – entgegen der Auffassung des Vertreters des Rekurrenten – in diesem Zeitpunkt als zugestellt. 4.4.4. Das Bundesgericht hat sich zu A-Post Plus Sendungen wie folgt geäussert (Bundesgerichtsurteil vom 6. Februar 2014 [6B_390/2013]):