Der Nichteintretensentscheid vom 14. Juni 2023 über die Einsprache gegen den korrigierten Strafbefehl Nr. aaa vom 5. Mai 2023 wegen versuchter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2017 bis 2018 sei aufzuheben; 2. Das Strafverfahren gegen den Rekursführer wegen versuchter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2017 bis 2018 sei an die Vorinstanz zurückzuweisen mit der Weisung, dass auf die Einsprache gegen den korrigierten Strafbefehl Nr. aaa vom 5. Mai 2023 wegen versuchter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2017 bis 2018 einzutreten sei: