7. Mit Entscheid vom 14. Juni 2023 trat das KStA auf die Einsprache wegen Verspätung nicht ein. 8. Den Einspracheentscheid vom 14. Juni 2023 (Zustellung am 15. Juni 2023) hat A._____ mit Rekurs vom 12. Juli 2023 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Er beantragt,