6. Mit Schreiben vom 5. Juni 2023 (Postaufgabe am 6. Juni 2023) liess A._____ gegen den korrigierten Strafbefehl vom 5. Mai 2023 Einsprache erheben und folgende Anträge stellen: -3- "1. Der korrigierte Strafbefehl vom 5. Mai 2023 wegen versuchter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2017 bis 2018 (aaa) sei aufzuheben. 2. Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen versuchter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2017 bis 2018 sei einzustellen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Kantons Aargau."