"1. A._____ sei wegen versuchter Steuerhinterziehung der Kantonsund Gemeindesteuern 2017 bis 2018 von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. A._____ sei wegen versuchter Hinterziehung der direkten Bundessteuer 2017 bis 2018 von Schuld und Strafe freizusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 5. Am 5. Mai 2023 hat das KStA einen korrigierten Strafbefehl erlassen und den Strafbefehl vom 20. Mai 2022 aufgehoben. Es auferlegte A._____ wegen versuchter Steuerhinterziehung der Kantons- und Gemeindesteuern 2017 und 2018 eine Busse von CHF 12'386.95.