1. Das Gemeindesteueramt Q._____ meldete dem Kantonalen Steueramt, Sektion Rechtsdienst, Bereich Nachsteuern und Bussen (im Folgenden: KStA), dass A._____ Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 107'467.00 in der Steuererklärung 2017 und von CHF 193'500.00 in der Steuererklärung 2018 nicht deklariert habe und nahm die entsprechende Aufrechnung vor. Mit Schreiben vom 4. Februar 2022 teilte das KStA A._____ mit, es müsse angenommen werden, dass er versucht habe, Steuern zu hinterziehen. Daher werde ein Bussenverfahren eröffnet. Gleichzeitig wurde ihm bis zum 31. März 2022 Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einreichung sachdienlicher Unterlagen gegeben.