Zur Gegenüberstellung des Terraingewinnes an ebener und neu aufgeschütteten Fläche wird auf die Luftbilder AGIS 2018, 2021 und 2022 verwiesen. Deutlich erkennbar ist der geänderte Böschungsverlauf, der durch die neu erstellte Oberkante der Winkelelemente sichtbar wird. Liegenschaftsunterhalt ist aus Sicht der Steuerkommission nur auf bisher gewachsenem Terrain möglich."