Bilder 4 (Bilder erstmals) Der bestehende Gehweg hat keine Veränderung erfahren. Verändert hat sich die talseitig gelegene Landschaft. Die Steuerkommission stuft die Veränderung der Landschaft als Neugestaltung ein. Weder die Bepflanzung noch die Kiesoberfläche waren bisher vorhanden. Die Frage nach dem neuen Verlauf der Böschung kann auch mit diesen beiden Fotos nicht klärend beantwortet werden.