"Aus den eingereichten Unterlagen (Rechnung und Fotos) geht hervor, dass es sich um eine grundlegende Neugestaltung der Gartenanlage handelt. Unter anderem wurde eine Terrainveränderung vorgenommen, eine Böschungssicherung und -gestaltung erstellt, zusätzlich ein neuer Whirlpool mit einer Holz- und Splittfläche, Rasenkantensteine sowie eine Hartfläche angefertigt. Das Merkblatt Liegenschaftsunterhaltkosten sieht für diese Punkte keinen abzugsfähigen Betrag vor. Aus diesem Grund wurde der Betrag nicht zum Abzug zugelassen."