"Wie wir in der Steuererklärung auch deklariert haben, handelt es sich bei dem Garten um eine Gartensanierung. Deshalb sind wir nicht einverstanden, dass Sie uns den ganzen Betrag von Fr. 42'345.00 dieser Gartenanlagekosten aufrechnen. Beim Garten musste die Böschung gesichert werden. Gleichzeitig mussten diverse Sanierungsarbeiten vorgenommen werden, da durch das Rutschen der Böschung diverse Schäden entstanden sind. Einzig der Whirlpool entspricht einem Mehrwert, dieser wurde daher auch nicht dem Aufwand belastet. Alles andere entspricht einer reinen Sanierung." -5-