"Die Aufrechnung Sanierung Gartenanlage von Fr. 42'345.00 ist nach wie vor zu streichen." 3. Mit Entscheid vom 13. Juni 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab. 4. Den Einspracheentscheid vom 13. Juni 2023 (Zustellung am 14. Juni 2023) haben A._____ und B._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 7. Juli 2023 (Postaufgabe am 10. Juli 2023) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weitergezogen. Sie stellen den folgenden Antrag: