1. Mit Verfügung vom 23. Januar 2023 wurden A._____ und B._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 114'700.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 118'400.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 1'447'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 1'553'000.00) veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden anstelle der für die Liegenschaft an der R-Strasse 34 A in Q._____ deklarierten Unterhaltskosten von CHF 46'045.00 lediglich CHF 3'700.00 zum Abzug zugelassen. 2. Gegen die Verfügung vom 23. Januar 2023 haben A._____ und B._____ mit Schreiben vom 17. Februar 2023 Einsprache erhoben und das folgende Begehren gestellt: