Die Schätzung des KStA GS basiert auf einer Objektbesichtigung vom tt.mm. 2021, mit der die genannten Erträge erfasst wurden. Anlässlich des Augenscheines vom tt.mm. 2025 haben sich die Feststellungen des KStA GS bestätigt. Es ist nicht einzusehen, weshalb den von den Angestellten benutzten Parkplätzen kein Mietwert zu kommen sollte. Die behauptete fehlende Bewertungsrelevanz wird mit der tatsächlichen Nutzung (vgl. Protokollbeilage 3 mit [...] parkierten Fahrzeugen) widerlegt. Die vom KStA GS eingesetzten Ansätze sind moderat.