Am Augenschein vom tt.mm. 2025 wurde festgestellt, dass die Mietzinseinnahmen in der Schätzung der J._____ vom tt.mm. 2019 unvollständig erfasst wurden. Das wurde mit der Stellungnahme der Vertreterin vom tt.mm. 2025 zugestanden. Der korrigierten Schätzung der J._____ vom tt.mm. 2025 liegen neu Mietzinse von total CHF 91'200.00 zu Grunde. Die Differenz zum vom KSA GS erfassten Ertrag von CHF 92'880.00 liegt zum einen bei der Nichtberücksichtigung von Parkplätzen (KStA GS CHF 1'920.00) und der Miete der nicht erfassten Wohnung (vom KStA GS mit einem Mietzins von CHF 580.00, von der J._____ als Wohnung mit einem Mietzins von CHF 600.00 erfasst). - 32 -