Im Übrigen stellt die Schätzung auf die von der J._____ verwendeten Erträge ab. Dessen ungeachtet liegt der vom KStA GS ermittelte Ertragswert mit CHF 1'471'949.00 unter dem von der J._____ ermittelten Ertragswert von CHF 1'570'093.00 bzw. CHF 1'704'673.00 (ohne den nicht zu berücksichtigenden Abzug für die "technische Entwertung").