9.2.2. Der Rekursgegner lässt mit Rekurs eventualiter einen Verkehrswert von CHF 1'177'500.00 geltend machen. Er stützt sich dabei auf Schätzungen der J._____ vom tt.mm. 2019. Der vom Rekursgegner eventualiter beantragte Verkehrswert soll nach den Angaben in der Vernehmlassung dem Mittelwert zwischen Ertragswert und Realwert gemäss Schätzungen der J._____ vom tt.mm. 2019 (Ertragswert CHF 1'010'000.00 [dieser entspricht dem Kaufpreis gemäss Kaufvertrag vom tt.mm. 2020]/Realwert CHF 1'345'000.00) entsprechen. Gemäss der Schätzung der J._____ vom tt.mm.