8.7. Nachfolgend ist somit der privilegiert zu besteuernde Liquidation in der Differenz des Buchwertes und des Verkehrswertes per 31. Dezember 2019 der Liegenschaften Nrn. ccc und bbb zu bestimmen. 9. 9.1. Der Buchwert der Liegenschaften ("Entnahmewert") ist mit CHF 802'701.00 unbestritten. Davon gingen der Rekursgegner und die Vorinstanz im Einspracheverfahren sowie unverändert im Rekursverfahren aus. Weiter ist auf den Verkehrswert der Liegenschaften Nrn. ccc und bbb per 31. Dezember 2019 einzugehen.