7.3.3. Im Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Umstrukturierungen, 2. Auflage , Basel 2022, wird ausgeführt, dass sich dem Gesetzeswortlaut bei Übertragung von Vermögenswerten auf ein anderes Personenunternehmen nicht (wie abweichend im KS Nr. 5a festgehalten) die Beteiligungsidentität als Voraussetzung der Steuerneutralität entnehmen lasse (§ 2 N 90). Zudem wird bei einer Aufwertung die Steuerneutralität lediglich im - 25 - Umfang der Aufwertung verneint. Die restlichen Aktiven könnten steuerneutral übertragen werden (§ 2 N 92).