"Eine Höherbewertung in der Eröffnungsbilanz des Übernehmenden führt zu einem Liquidationsgewinn beim Übertragenden (VGE vom 20.5.2009, WBE.2008.191, E. 5.2.1 und 5.6). Eine teilweise Höherbewertung verunmöglicht die steuerneutrale Umstrukturierung nicht gänzlich. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut 'soweit die bisher für die Einkommenssteuer massgeblichen Werte beibehalten werden'. Soweit die bisherigen Einkommenssteuerwerte der Aktiven und Verbindlichkeiten übernommen werden, können diese steuerneutral übertragen werden;