Vermögenssphäre des Personenunternehmers vorhanden sind, nach der Übertragung der Besteuerung verhaftet bleiben" (Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, a.a.O., § 28 StG N 16), weshalb die Übernahme der Einkommenssteuerwerte verlangt wird. Dazu wird festgehalten (Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, a.a.O., § 28 StG N 16):