7.3. 7.3.1. Im Kommentar zum Aargauer Steuergesetz wird in § 28 StG N 6 zu Recht von einem erweiterten Umstrukturierungsbegriff ausgegangen, da auch die Übertragung von einzelnen Vermögenswerten zwischen Personenunternehmungen eine Umstrukturierung im steuerlichen Sinn darstellt. Als Voraussetzung für eine Steuerneutralität wird neben dem Fortbestand der Steuerpflicht in der Schweiz verlangt, dass die "stillen Reserven, die in der - 24 -