Dabei können im "Handelsregister eingetragene Gesellschaften und Einzelunternehmen (…) ihr Vermögen oder Teile davon mittels Vermögensübertragung auf andere Rechtsträger des Privatrechts übertragen, wobei die Übertragung – wie bei der Spaltung und der echten Fusion – in einem Akt (uno actu) mit Aktiven und Passiven erfolgt; die Gesamtheit der im Übertragungsvertrag beschriebenen Vermögenswerte wird übertragen, ohne dass die für die Einzelübertragung dieser Werte geltenden Formvorschriften eingehalten werden müssen.