a des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG). Auf die Rechtsprechung und die Lehre zu diesen Bestimmungen kann daher ohne weiteres abgestellt werden. - 22 - 7.2.2. In seinem Urteil vom 24. Mai 2016 (2C_390/2015 = BGE 142 II 283), hat das Bundesgericht ausgeführt: