6.6. Liegt – wie hier – eine eindeutige Überführungserklärung vor, ist von einer Privatentnahme im Jahr 2019 auszugehen und über die stillen Reserven abzurechnen. 7. 7.1. Ist von einer Privatentnahme auszugehen, stellt sich vorab die Frage, ob gestützt auf § 28 StG von einem (teilweisen) Steueraufschub auszugehen ist.