__ geschätzt wurde – steht fest, dass die Aufteilung der Liegenschaften am 31. Dezember 2019 noch völlig offen war. Vor diesem Hintergrund macht die Deklaration der Liegenschaften als Privatvermögen durchaus Sinn. Zum gleichen Ergebnis führt der Vertragspassus in Ziff. IV.6.b des Kaufvertrages vom tt.mm. 2020, wo - 21 - festgehalten wurde, dass "[d]ie Wohnung, die Garagen, das [...] sowie die Räume (…) bis auf Weiteres von der Verkäuferpartei genutzt" werden.