6.2. Mit der Steuererklärung für die unterjährige Steuerpflicht (tt.mm. - tt.mm. 2019; in den Akten als "zweite unterjährige Steuererklärung" bezeichnet) deklarierte der Rekursgegner per tt.mm. 2019 sämtliche Liegenschaften nicht mehr als I._____- sondern als Privatliegenschaften (vgl. Liegenschaftenverzeichnis 2019). Für die Liegenschaft R-Strasse wurde ein Steuerwert von CHF 843'800.00 angegeben. Im Schuldenverzeichnis 2019 wurden ausschliesslich Privatschulden deklariert, so insbesondere die auf dem "Wohn- und Geschäftshaus, R-Strasse" lastenden Hypotheken von insgesamt CHF 510'000.00 (vgl. Zins- und Kapitalausweis der K._____ vom 15. Januar 2020).