3.9. Nachfolgend ist zu prüfen, ob eine steuerneutrale Umstrukturierung oder eine steuerbare Privatentnahme der Liegenschaften Nrn. ccc und bbb aus dem Geschäftsvermögen vorliegt. Wird eine steuerbare Umstrukturierung oder eine steuerbare Privatentnahme bejaht, ist der steuerbare Liquidationsgewinn zu bestimmen. Sodann ist zu prüfen, ob bzw. in welchem Umfang von einem Steueraufschub auszugehen ist. Darauf ist in dieser Reihenfolge einzugehen. - 15 -