Parzelle Nr. bbb sei auch nicht sachgerecht, da eine Überbauung der kleinen Restparzelle nicht möglich sei. Es bestehe dafür keine massgebende Bewertungsrelevanz. Der Marktwert der Liegenschaft sei eventualiter auf CHF 1'327'346.00 festzusetzen. Dieser Betrag entspreche dem Mittelwert zwischen Ertragswert von CHF 1'145'000.00 und Realwert von CHF 1'509'961.00.